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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 1209/02 EFG 2003 S. 637

Gesetze: KiStG BY § 8 Abs. 1 S. 2 GGArt. 4 Abs. 1 GGArt. 4 Abs. 2 GG Art. 140 WRV Art. 137 Abs. 3

Verfassungsmäßigkeit der Kirchensteuer

Grenzen der individuellen Religionsfreiheit

Individuelle Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) durch die kollektive Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 2 GG) der Kirchen und ihr Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) begrenzt.

Kirchensteuer 1999

Leitsatz

1. Das Kirchensteuergesetz, insbesondere § 8 Abs. 1 Satz 2, ist verfassungsgemäß.

2. Die individuelle Religionsfreiheit ist begrenzt durch die kollektive Religionsfreiheit der Kirchen und ihr Selbstbestimmungsrecht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 637
EFG 2003 S. 637 Nr. 9
KAAAB-09486

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Finanzgericht München, Urteil v. 29.11.2002 - 13 K 1209/02

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