Höhe der Anschaffungskosten bei teilwertreduzierten Optionen – Optionsprämien als Anschaffungsnebenkosten von Aktien
Leitsatz
Die zu aktivierenden Anschaffungskosten von aufgrund einer 10 Jahre zuvor erworbenen Option angeschaffter Aktien sind anhand
des Basispreises der Aktien zuzüglich des aktuellen Buchwertes der damit wegfallenden Option zu ermitteln.
Die - aufgrund einer zwischenzeitlichen Teilwertabschreibung höheren - ursprünglichen Anschaffungskosten der für den Erwerb
eingesetzten Option gehören nicht zu den Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Aktien (Abgrenzung zum , BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12, Rn. 17).
Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht bereits bei Erwerb der Option die Absicht bestand, die Aktien durch Ausübung der Option
zu erwerben.
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Fundstelle(n): StuB-Bilanzreport Nr. 8/2017 S. 322 JAAAG-37370
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 29.11.2016 - 6 K 4005/14 K,F
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