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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 4005/14 K,F

Gesetze: HGB § 255 Abs. 1 Satz 1

Höhe der Anschaffungskosten bei teilwertreduzierten Optionen – Optionsprämien als Anschaffungsnebenkosten von Aktien

Leitsatz

  1. Die zu aktivierenden Anschaffungskosten von aufgrund einer 10 Jahre zuvor erworbenen Option angeschaffter Aktien sind anhand des Basispreises der Aktien zuzüglich des aktuellen Buchwertes der damit wegfallenden Option zu ermitteln.

  2. Die - aufgrund einer zwischenzeitlichen Teilwertabschreibung höheren - ursprünglichen Anschaffungskosten der für den Erwerb eingesetzten Option gehören nicht zu den Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Aktien (Abgrenzung zum , BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12, Rn. 17).

  3. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht bereits bei Erwerb der Option die Absicht bestand, die Aktien durch Ausübung der Option zu erwerben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2017 S. 322
JAAAG-37370

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 29.11.2016 - 6 K 4005/14 K,F

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