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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1868/13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Abzugsfähigkeit von Kosten einer Geburtstagsfeier als Werbungskosten

Leitsatz

Kosten für eine Geburtstagsfeier können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abgezogen werden, wenn ein (Fremd-)Geschäftsführer ausschließlich seine Mitarbeiter, bzw. Rentner sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden einlädt, separate private Feiern des runden Geburtstages stattfinden und die Kosten je Teilnehmer an der Feier moderat sind. Im entschiedenen Fall ergab im Übrigen die Gesamtschau aller Umstände den rein betrieblichen Charakter der Feier (Einbindung des Arbeitgebers in die Organisation, Werkhalle als Veranstaltungsort, Zeit: Freitag mittags bis in den Nachmittag hinein, dem Kreis der Eingeladenen entsprechendes Ambiente).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2016 S. 163
KSR direkt 2016 S. 4 Nr. 1
KÖSDI 2016 S. 19637 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2016 S. 986
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2016 S. 516
JAAAF-28826

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.11.2015 - 6 K 1868/13

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