Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 19.9.2012 VI R 54/11, StuB 23/2012 S. 923

Einkommen-/Lohnsteuer | Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Der „ohnehin geschuldete Arbeitslohn„ ist der arbeitsrechtlich geschuldete. „Zusätzlich” zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i. S. der §§ 3 Nr. 33, 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG werden nur freiwillige Arbeitgeberleistungen erbracht. Nur solche schuldet der Arbeitgeber nicht ohnehin (Bezug: § 3 Nr. 33, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Nach § 3 Nr. 33 EStG sind „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn„ erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei. Nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern u. a. für „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn„ unentgeltlich oder verbilligt übereignete Personalcomputer sowie Zubehör und Internetzugang die Lohnsteuer mit...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen