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Vorsorgevollmachten von Berufsträgern
Gestaltung bei Steuerberatern (Außenverhältnis)
[i]Reymann, NWB 35/2011 S. 2968 – Gestaltung von Vorsorgevollmachten im InnenverhältnisVorsorgevollmachten sind nur dann tauglich, im Krisenfall – d. h. bei Unfall, Krankheit oder Alter – ein effizientes Handeln des Bevollmächtigten nach dem Willen des Vollmachtgebers zu ermöglichen, wenn die Regelungen dem Willen und den Bedürfnissen des Vollmachtgebers entsprechen. Dies betrifft zum einen die Regelungen im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem. Zu diesen hat der Verfasser bereits in NWB 35/2011 Stellung genommen. Genauso wichtig sind aber die Regelungen zum Außenverhältnis, d. h. zur Vertretungsmacht. Diese werden nun nachfolgend erörtert.
I. Das Dilemma der sofortigen Wirksamkeit
[i]Zielkonflikt zwischen Effektivität und MissbrauchsgefahrMit jeder Vorsorgevollmacht ist ein Zielkonflikt verbunden. Einerseits möchte der Vollmachtgeber, dass die Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall ohne Zeitverzögerung einsatzfähig ist. Andererseits soll ein zuvor drohender Missbrauch ausgeschlossen und gewährleistet werden, dass bis zum Krisenfall allein der Vollmachtgeber handelt. Um diesen Zielkonflikt aufzulösen, ist der Wirksamkeitszeitpunkt der Vollmacht so zu gestalten, dass er einerseits dem Sicherheitsbedürfnis des Vollmachtgebers, andererseits dem Einsatzinteresse ...