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Steuerliche Qualifizierung einer Tätigkeit
Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist nicht die vom Stpfl. subjektiv vorgenommene Beurteilung und die angegebene Bezeichnung, sondern vielmehr die Wertung nach objektiven Kriterien. Deshalb ist gewerblicher Grundstückshandel nicht allein deshalb zu bejahen, weil der Stpfl. beim FA und seiner Gemeindebehörde einen Gewerbebetrieb anmeldet und Dritten gegenüber erklärt, er sei gewerblicher Grundstückshändler (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).
Praxishinweise: Der BFH stellt mit der Entscheidung klar, dass es nicht im Belieben des Stpfl. steht, über die Zuordnung der Einkünfte zu einer bestimmten Einkunftsart zu entscheiden. Die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung ist dabei nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und der Verkehrsanschauung zu treffen. S...