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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 218/06 EFG 2008 S. 993 Nr. 12

Gesetze: KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1KraftStG § 5KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 3KraftStDV § 5 Abs. 2 Nr. 2 StVZO § 18 Abs. 1 StVZO § 19 Abs. 1 StVZO § 20 StVZO § 21 StVZO § 23 Abs. 4 StVZO § 24 StVZO § 25

Keine Kraftfahrzeugsteuer für Registrierzulassung

Leitsatz

Eine sog. Registrierzulassung löst keine Kraftfahrzeugsteuer aus, wenn sie weder dazu führt, dass das Fahrzeuge verkehrsrechtlich zum Verkehr zugelassen wird, noch dass ein Kennzeichenschild hergestellt und mit dem amtlichen Dienststempel versehen wird, noch dass eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgehändigt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 993 Nr. 12
StBW 2008 S. 1 Nr. 9
JAAAC-77377

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.03.2008 - 13 K 218/06

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