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Rückstellungen: Ärztemuster
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
Für die angebotene, kostenlose Abgabe von Arzneimittel-Warenproben kann keine Rückstellung gebildet werden.
Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt u. a. eine Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber einem Dritten voraus (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Betriebswirtschaftliche Verbindlichkeiten („Verbindlichkeit gegen sich selbst”; § 249 Abs. 2 HGB a. F.) sind handelsrechtlich seit BilMoG nicht mehr rückstellungsfähig.
Bietet ein Arzneimittelhersteller in Prospekten die Abgabe von Arzneimitteln kostenlos an, z. B. Warenproben, Warenmuster, liegt kein schuldrechtlicher Anspruch eines Gläubigers vor. Bei der Bearbeitung und Erledigung dieser Anforderungen handelt es sich um Aufwand, der jeweils dem Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist, in dem der Berechtigte die Anforderung tatsächlich tätigt. Eine Rückstellung für derartige Aufwendungen, auch wenn diese als sichtlich bevorstehend anzusehen sind, ist nicht zulässig.
Ärztemuster gehören zu den Wirtschaftsgütern, die einen wirtschaftlichen Wert haben und selbständig bewertungsfähig sind. Sie sind nicht vergleichbar mit typischen Werbemitteln wie Prospekte und Warenhaus...