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Franchise
I. Definition des Franchising
Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren bzw. Dienstleistungen vermarktet werden. Hierbei arbeiten rechtlich selbständige Unternehmen (Franchise-Geber und Franchise-Nehmer) eng zusammen. Der Franchise-Geber stellt das sog. Franchise-Paket zur Verfügung. Der Franchise-Nehmer ist berechtigt und verpflichtet, das Geschäft nach dem Konzept des Franchise-Gebers zu betreiben. Franchising ist eine sehr verbreitete Geschäftsmethode, die mittlerweile in fast allen Wirtschaftsbereichen anzufinden ist.
II. Rechtliche Grundlagen
Der Franchise-Vertrag regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern.
Wesentliche Inhalte sind:
Vertragsgegenstand und Vertragsgebiet
ggf. Überlassung von Räumen
Verpflichtungen des Franchise-Gebers
Überlassung und Darstellung des know-how („Franchise-Handbuch”)
Ausbildung und Unterstützung der Franchise-Nehmer
Marketing, Werbung
Verpflichtungen des Franchise-Nehmers
Zahlung einer Eintrittsgebühr (Abschlussgebühr), laufender Franchise-Gebühren sowie ggf. Werbegebühren und / oder Raumpacht
Vertragsdauer, Kündigung