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InfoCenter - Stand: 05.02.2024

Franchise

Roland Ronig

I. Definition des Franchising

Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren bzw. Dienstleistungen vermarktet werden. Hierbei arbeiten rechtlich selbständige Unternehmen (Franchise-Geber und Franchise-Nehmer) eng zusammen. Der Franchise-Geber stellt das sog. Franchise-Paket zur Verfügung. Der Franchise-Nehmer ist berechtigt und verpflichtet, das Geschäft nach dem Konzept des Franchise-Gebers zu betreiben. Franchising ist eine sehr verbreitete Geschäftsmethode, die mittlerweile in fast allen Wirtschaftsbereichen anzufinden ist.

II. Rechtliche Grundlagen

Der Franchise-Vertrag regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Vertragsgegenstand und Vertragsgebiet

  • ggf. Überlassung von Räumen

  • Verpflichtungen des Franchise-Gebers

    • Überlassung und Darstellung des know-how („Franchise-Handbuch”)

    • Ausbildung und Unterstützung der Franchise-Nehmer

    • Marketing, Werbung

  • Verpflichtungen des Franchise-Nehmers

    • Zahlung einer Eintrittsgebühr (Abschlussgebühr), laufender Franchise-Gebühren sowie ggf. Werbegebühren und / oder Raumpacht

  • Vertragsdauer, Kündigung

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