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FG München Urteil v. - 14 K 588/20

Gesetze: ZK Art. 29, ZK Art. 31, UZK Art. 70, UZK Art. 74 Abs. 3

Keine Einbeziehung von Nachbelastungen von unterjährig angemeldeten Verrechnungspreisen in den Zollwert

Leitsatz

1. Die Zollwertermittlung ist eine waren- und stichtagsbezogene Wertermittlung.

2. Der Zollkodex lässt es nicht zu, als Zollwert einen vereinbarten Transaktionswert zugrunde zu legen, der sich teilweise aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und teilweise aus einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zusammensetzt, ohne dass sich sagen lässt, ob am Ende des Abrechnungszeitraums diese Berichtigung nach oben oder nach unten erfolgen wird. Daher können unterjährig angemeldete Verrechnungspreise nicht nachträglich korrigiert werden.

Fundstelle(n):
IWB-Kurznachricht Nr. 8/2023 S. 289
IAAAJ-33527

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30 Tage
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FG München, Urteil v. 27.10.2022 - 14 K 588/20

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