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PiR Nr. 9 vom Seite 284

Bestimmung des Zeitraums (lease term) einer Nutzungsüberlassung

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Mit dem konzeptionellen Wechsel auf das right-of-use-Modell zur bilanziellen Abbildung von (bestimmten) Leasingverhältnissen entfällt für den Leasingnehmer die Notwendigkeit zur dichotomen Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers einer zur Nutzung überlassenen Ressource (IFRS 16.IN10). Aus der Perspektive des lessee ergibt sich eine zusätzliche – neben (Finanz-)Derivaten (IFRS 9.3.1.1) und Transaktionen mit drohendem Verlust (IAS 37.66) – Ausnahme von dem Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte (executory contracts). Bislang als operating lease klassifizierte Vereinbarungen, die lediglich zu operating expenditures (OPEX) geführt haben, ziehen den Ansatz eines right-of-use-asset und eine lease liability nach sich (IFRS 16.22) und lösen somit nicht-zahlungswirksame (non-cash) capital expenditures (CAPEX) aus. Ein Festhalten an der „alten Welt“ kommt nur ausnahmsweise in Betracht (IFRS 16.5):

  • Der Anschaffungsneuwert des zur Nutzung überlassenen Vermögenswerts ist von geringem Wert (of low value) und eine Untervermietung (sublease) ist ausgeschlossen (IFRS 16.B7).

  • Die Nutzungsüberlassung ist nur kurzfristiger Natur, der lease term beträgt ...

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