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Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften
Steuerneutrale Übertragungen bald möglich?
[i]BFH, Beschluss v. 15. 4. 2010 - IV B 105/09 NWB AAAAD-43768; BFH, Urteil v. 25. 11. 2009 - I R 72/08, BStBl 2010 II S. 471 Der IV. Senat des BFH hat mit seinem Beschluss v. - IV B 105/09 NWB AAAAD-43768) festgestellt, dass es auch nach Ergehen des Urteils des I. Senats des (BStBl 2010 II S. 471) ernstlich zweifelhaft ist, ob die Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führt. Nachfolgend werden die von beiden BFH-Senaten vertretenen Rechtsauffassungen dargestellt und aufgezeigt, welche steuerrechtlichen Auswirkungen sich in Bezug auf die bisherige Rechtsansicht der Finanzverwaltung zur Direktübertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften ergeben können.
I. Rechtsprechung des BFH
1. Rechtsauffassung des I. Senats: Aufdeckung der stillen Reserven
[i]Zunächst Entnahme und dann EinlageDer I. Senat des (BStBl 2010 II S. 471) entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft...