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Buchung geringwertiger Wirtschaftsgüter nach der Unternehmensteuerreform 2008
Auswirkungen auf Handels- und Steuerbilanz
Am hat der Deutsche Bundestag die Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet, mit der die Steuerbelastung von Unternehmen gesenkt werden soll. Zur Finanzierung der Entlastung wurde u. a. die im Wesentlichen seit 1977 unverändert gültige steuerliche Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter erheblich umgestaltet. Der Beitrag erläutert die ab geltende Neufassung und deren Auswirkungen auf Handels- und Steuerbilanz.
I. Bisherige Rechtslage
Nach der bisherigen Fassung des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 410 € nicht übersteigen. Gleiches gilt für Wirtschaftsgüter, die als Einlage in das Betriebsvermögen gelangen. Hierunter fallen
Einlagen nach § 4 Abs. 1 EStG – Ansatz i. d. R. mit dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG),
fiktive Einlagen durch Steuerverstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 7 EStG – Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG) oder
Einlagen im Rahmen der Betriebseröffnung – Ansatz i. d. R. mit dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG). S. 714
Soweit für eingelegte abnutzbare bewegliche Wir...