Abgrenzung Aufgabegewinn/laufender Gewinn bei gleichzeitiger Liquidation einer Organgesellschaft und einer Organträgerin
Leitsatz
Wird eine Organkapitalgesellschaft, deren Anteile zu 100% einem Gesellschafter der Organträgerin gehören, zugleich mit der
Organträgerin aufgelöst, so liegt eine Gesamtbetriebsaufgabe vor, bei der der Aufgabegewinn der Organkapitalgesellschaft tarifbegünstigt
zu besteuern und kein laufender Gewinn ist. Die Vorschrift des § 17 Abs. 4 Satz 3 EStG findet keine Anwendung, weil es sich
nicht nur um eine Teilbetriebsaufgabe handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 739 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2006 S. 1480 IAAAB-77483
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