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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1437/03 EFG 2005 S. 1347 Nr. 17

Gesetze: EStG § 17 Abs. 4, EStG § 52 Abs. 4a Nr. 2, EStG § 51 Abs. 8a

Zum Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG und zur Anwendung des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens

Leitsatz

Ein Auflösungsverlust ist dann entstanden, wenn die Gesellschaft zivilrechtlich aufgelöst wurde, der Gesellschafter mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr rechnen kann und es im wesentlichen feststeht, ob und in welcher Höhe nachträgliche Anschaffungskosten sowie Auflösungskosten des Gesellschafters anfallen werden. Unter Wirtschaftsjahr i. S. d. Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 4a Nr. 2 i. V. m. Abs. 8a EStG 2001 ist im Falle der Auflösung und Liquidation einer Kapitalgesellschaft der steuerrechtliche Gewinnermittlungszeitraum nach § 11 Abs. 1 KStG zu verstehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1347 Nr. 17
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2006 S. 158
WPg 2005 S. 1301 Nr. 23
IAAAB-53221

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.03.2005 - 2 K 1437/03

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