1. Grundsätzlich kommt eine steuerfreie unternehmerbezogene Sanierung nicht in Betracht, wenn BGB-Gesellschafter wie Kommanditisten für Gesellschaftsschulden nur begrenzt mit dem Gesellschaftsvermögen haften.
2. Ausnahmsweise ist trotz begrenzter Haftung eine unternehmerbezogene Sanierung möglich, wenn sich eine existenzbedrohende Überschuldung aus Bürgschaften ergibt.
3. Bei der Prüfung der Existenzbedrohung ist das Privatvermögen und das künftig zu erwartende Einkommen der Gesellschafter zu berücksichtigen. Schulden sind nicht existenzbedrohend, wenn das Einkommen zur ratenweisen Tilgung der nach vollständiger Verwertung des Privatvermögens verbleibenden Restschulden und zur angemessenen Lebensführung ausreicht.