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Steuerberatung; | wettbewerbswidrige Beitragserhebung durch Lohnsteuerhilfeverein (§ 14 StBerG)
Ein Lohnsteuerhilfeverein, der die Erhebung der Mitgliedsbeiträge generell von der Beratungsleistung abhängig macht (die zugrundeliegende Satzung war von der OFD München genehmigt worden), verstößt gegen § 14 Abs.1 Nr.4 StBerG a.F. (= § 14 Abs.1 Nr.5 StBerG n.F.) und handelt damit zugleich wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG ().