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Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden
Bilanzielle Behandlung von Baumaßnahmen nach IDW ERS IFA 1 und IDW RH HFA 1.016
Für bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden ist mit Blick auf die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung im Einzelfall zwischen aktivierungspflichtigen Herstellungskosten und nicht-aktivierbarem Erhaltungsaufwand zu differenzieren. Zu dieser Thematik hat der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des IDW seine Stellungnahme WFA 1/1996 überarbeitet. Die geänderte Fassung wurde als IDW ERS IFA 1 verabschiedet und betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien. Neben erforderlichen Anpassungen an neue Entwicklungen (z. B. energetische Sanierung) beschäftigt sich der Entwurf insbesondere mit den diversen Aktivierungsvoraussetzungen sowie Besonderheiten bei komponentenweiser planmäßiger Abschreibung.
Bauliche Maßnahmen i. S. einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung sind als nachträgliche Herstellungskosten aktivierungspflichtig.
Das Kriterium „wesentliche Verbesserung“ muss eine Verbesserung des gesamten Vermögensgegenstands umfassen. Reine Modernisierungsmaßnahmen sind regelmäßig unabhängig von ihrer betragsmäßigen Größenordn...