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Lexikon vom 15.02.2017

Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Darlehen

Roland Ronig

Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein unverzinsliches oder zinsverbilligtes Darlehen, so ist der Zinsvorteil in gewissen Grenzen als Arbeitslohn zu versteuern. Allerdings erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil, wenn der Arbeitgeber ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz (Maßstabszinssatz) gewährt. Marktüblich in diesem Sinne ist auch die nachgewiesene günstigste Marktkondition für Darlehen mit vergleichbaren Bedingungen am Abgabeort unter Einbeziehung allgemein zugänglicher Internetangebote (z. B. von Direktbanken). Kapitaleinkünfte liegen nicht vor.