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Vermögensanlage in „gebrauchte” Lebensversicherungen
BFH entwickelt Kriterien zur Abgrenzung der Gewerblichkeit von der Vermögensverwaltung fort
[i]Sietzy, NWB 2/2012 S. 131Das Marktsegment der geschlossenen Lebensversicherungsfonds ist etwa seit dem Jahr 2002 „kometenhaft” aufgekommen. Auch wenn diese Fonds zwischenzeitlich wieder weitgehend vom Markt verschwunden sind, kann die BFH-Rechtsprechung hierzu auch Bedeutung für Fondsgesellschaften mit anderen Investitionsobjekten besitzen und so [i]Kohl, Ertragsteuerrecht der Publikumspersonengesellschaften, NWB Verlag, Herne 2012, ISBN: 978-3-482-64071-1womöglich als generelle Leitlinie herangezogen werden. Während die Fondsmodelle u. a. aufgrund falscher Erwartungen regelmäßig in wirtschaftlich schwieriges „Fahrwasser” gerieten, offenbarte die ertragsteuerliche Behandlung eine schlicht als willkürhaft, einnahmeorientiert zu bezeichnende Verhaltensweise der Finanzverwaltung, die die Fondskonzepte mit Zielmarkt USA statt als vermögensverwaltend als gewerblich qualifizierte. Dem ist nun jedoch durch die Rechtsprechung ein „Riegel vorgeschoben” worden. Der BFH hat durch sein Urteil vom - IV R 32/10 NWB FAAAE-27614 zu US-Lebensversicherungsfonds die Abgrenzungskriterien der Gewerblichkeit von der Vermögensverwaltung fortentwickelt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Historie des Fondsmodells
[i]USA größter Zielmarkt für AnlagenGeschlossene Fonds,...