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Umsatzsteuerliche Organschaft
BFH erteilt der horizontalen mittelbaren finanziellen Eingliederung eine Absage
[i]BFH, Urteil v. 1. 12. 2010 - XI R 43/08 NWB MAAAD-79664Der BFH hat mit seinem Urteil v. - XI R 43/08 NWB MAAAD-79664 bestätigt, dass die Beteiligung an einer Organgesellschaft von dem Organträger gehalten werden muss. Schwestergesellschaften können unabhängig von der Rechtsform des Organträgers nicht in dessen Unternehmen eingegliedert sein. Den Gedanken einer „horizontalen mittelbaren finanziellen Eingliederung” hat das Gericht verworfen. Die personelle Verflechtung der Gesellschafter von Organträger- und Organgesellschaft indiziert keine finanzielle Eingliederung. Das bedeutet das Ende für eine Vielzahl von umsatzsteuerlichen Organschaften, von deren Existenz in der Vergangenheit typischerweise bei Betriebsaufspaltungen ausgegangen worden war. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Finanzverwaltung dieser Sichtweise anschließen wird. Ob es eine Übergangsregelung geben und wie diese aussehen wird, lässt sich aktuell nicht abschätzen.
I. Finanzielle Eingliederung – Entwicklung einer inhaltlichen Neuausrichtung
Die finanzielle Eingliederung ist eine der nach deutschem Umsatzsteuerrecht notwendigen Voraussetzungen für die Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft. Der BFH hat...