Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Steuererklärungen des Erblassers, die der Erbe auf Anforderung
durch das Finanzamt erstellt
Leitsatz
Wird der Erbe vom Finanzamt aufgefordert, für den Erblasser – berichtigte – Einkommensteuer- und Vermögensteuererklärungen
einzureichen, und beauftragt er einen Steuerberater mit der Erstellung dieser Erklärungen, so sind die dafür in Rechnung gestellten
Honorare beim Erben als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG abzugsfähig.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 438 Nr. 8 EFG 2005 S. 694 EFG 2005 S. 694 Nr. 9 KÖSDI 2005 S. 14626 Nr. 5 HAAAB-44145
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2005 - 4 K 1213/02