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Arbeitshilfe - Stand: 01.12.2021
Steuerbegünstigungen für selbstgenutztes Wohneigentum
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Gebäude/Baumaßnahmen | Begünstigungsart/Begünstigungshöhe | Rechtsgrundlage |
Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude
in Sanierungsgebieten/ städtebaulichen Entwicklungsbereichen | Abzug wie
Sonderausgaben 10 x 9 % bei Maßnahmen/Erhaltungsaufwand nach dem
| |
Schutzwürdige
Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken
genutzt werden | Abzug wie Sonderausgaben 10 x 9 % bei Maßnahmen nach dem
| |
Bei Herstellung/Anschaffung zwischen und , erstmaliger Neubau/Kauf einer selbstgenutzen Immobilie | Baukindergeld 1.200 EUR/Kind unter 18 Jahren, max. 10 Jahre | Antrag bei KfW, Zuschuss 424 |
Arbeitslohn bei Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt | 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 EUR pro Jahr | |
Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung bei Sanierung zwischen 2020 und 2030 an Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
| Abzug von der tariflichen Einkommensteuer: - Anschaffungs- und Folgenjahr Abzug von je 7% der Kosten max. 14.000 EUR anschließend 1 Jahr Abzug von 6 % der Kosten max. 12.000 EUR - 50% der Kosten für Enegieberater (innerhalb des o.g. Höchstbetrage... |