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Arbeitshilfe - Stand: 01.12.2021

Steuerbegünstigungen für selbstgenutztes Wohneigentum

Catrin Geißler

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Gebäude/Baumaßnahmen
Begünstigungsart/Begünstigungshöhe
Rechtsgrundlage
Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten/ städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Abzug wie Sonderausgaben 10 x 9 % bei Maßnahmen/Erhaltungsaufwand nach dem
Schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
Abzug wie Sonderausgaben 10 x 9 % bei Maßnahmen nach dem
Bei Herstellung/Anschaffung zwischen und , erstmaliger Neubau/Kauf einer selbstgenutzen Immobilie
Baukindergeld 1.200 EUR/Kind unter 18 Jahren, max. 10 Jahre
Antrag bei KfW, Zuschuss 424
Arbeitslohn bei Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt
20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 EUR pro Jahr
Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung bei Sanierung zwischen 2020 und 2030 an Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
Abzug von der tariflichen Einkommensteuer:

- Anschaffungs- und Folgenjahr Abzug von je 7% der Kosten max. 14.000 EUR anschließend 1 Jahr Abzug von 6 % der Kosten max. 12.000 EUR

- 50% der Kosten für Enegieberater (innerhalb des o.g. Höchstbetrage...

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