Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe auf dem Prüfstand
Zur Verfassungsbeschwerde (BVerfG 1 BvR 2288/17) einer selbständigen Bilanzbuchhalterin
[i]Riddermann in Kuhls u. a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. 2011, ISBN: 978-3-482-45413-4Hilfeleistung in Steuersachen ist grds. allein den steuerberatenden Berufen vorbehalten. (Bilanz-)Buchhalter gehören nicht zu dieser Berufsgruppe. Im Steuerberatungsgesetz werden ihnen dennoch gewisse berufsrechtliche Befugnisse zugestanden. Aus ihrer Sicht gehen diese aber nicht weit genug.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Bilanzbuchhalter wollen mehr steuerliche Hilfeleistungen erbringen dürfen
[i]Komplexe Regelungen zur HilfeleistungDie Regelungen zu der Frage, wer nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) geschäftsmäßig Hilfeleistungen in Steuersachen erbringen darf, sind durchaus komplex ausgestaltet. So sind etwa neben den in §§ 2–4 StBerG genannten Personen und Vereinigungen u. a. auch selbständige (Bilanz-)Buchhalter zumindest im Rahmen der laufenden Buchführung nach § 6 Nr. 4 StBerG zur Hilfeleistung gegenüber ihren Auftraggebern berechtigt.
[i]Versuch der Ableitung weitergehender Befugnisse aus der VerfassungIn der Praxis ist gegenwärtig vermehrt festzustellen, dass (Bilanz-)Buchhalter hieraus eine vergleichbare berufsrechtliche Befugnis auch zum Angebot weiterer Dienstleistungen, angefangen von der Anfertigung der Umsatzsteuervoranmeldung (USt...