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Kündigung eines Bausparvertrags
Umstrittene – aber rechtmäßige – Kündigungen durch die Bausparkasse?
  [i]Welker, 
NWB 11/2015
		S. 765 Gerade Altverträge mit hohen
		Guthabenzinsen sind den Bausparkassen seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge.
		Einerseits drückt die anhaltende Niedrigzinsphase auf die Ertragssituation der
		Bausparkassen, da kaum ein Bausparer ein Bauspardarlehen zu den bei
		Vertragsabschluss vereinbarten hohen Zinsen in Anspruch nehmen möchte. Zugleich
		aber erscheint der Darlehensverzicht für den Bausparer aufgrund der vertraglich
		festgeschriebenen und im aktuellen Marktvergleich ebenfalls hohen bis sehr
		hohen Verzinsung ohne Alternative. Zusehends werden Kunden aus guten Verträgen
		versucht herauszudrängen. So ist es mittlerweile gelebte Praxis, dass die
		Bausparkassen unter Verweis auf
		§ 489 BGB
		einen Bausparvertrag zehn Jahre, nachdem er für ein Darlehen zuteilungsreif
		geworden ist, kündigen. Diese Praxis ist jedoch rechtlich zumindest zweifelhaft
		und beschäftigt in zahlreichen Verfahren die Rechtsprechung und nun sogar auch
		die Politik. 
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Bausparverträge im Fokus
[i] Statista Bausparverträge haben sich in der Vergangenheit großer Beliebtheit erfreut. So überrascht es nicht, dass im...