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Sperren und Risiken für Inbound-Steuergestaltungen auf der Grundlage von Abkommensvergünstigungen
Bei internationalen Steuergestaltungen müssen sowohl alle relevanten Hindernisse auf der Grundlage des geltenden Rechts vollständig erfasst als auch sich abzeichnende Rechtsänderungen umfassend berücksichtigt werden. Andernfalls erbringen internationale Steuergestaltungsmodelle bereits nach kürzester Zeit nicht mehr den gewünschten steuerlichen Erfolg: Enttäuschungen der Mandanten sind vorprogrammiert.
Zwar soll nach einem vom BMF im Monatsbericht 1/2004 veröffentlichten Beitrag „das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen [...] den beteiligten Personen und Staaten eine eindeutige und beständige Grundlage für ihre Steuerplanungen (vermitteln)” (dort S. 68 unter dem Titel: „Doppelbesteuerungsabkommen. Eine Einführung”). Die Entwicklungen in den letzten Jahren sprechen jedoch eher für eine zunehmende Unsicherheit, Verkomplizierung und Unbeständigkeit des DBA-Rechts.
Der Verfasser hatte im letzten Heft wesentliche Sperren und Risiken für Outbound-Steuergestaltungen auf der Grundlage von Abkommensvergünstigungen analysiert. Auch bei Inbound-Steuergestaltungen können sich einem Steuerausländer abkommensrechtliche oder unilaterale Vorbehaltsregelungen in den ...