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BFH | Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht auch für nur eine juristische Sekunde
Die X-AG beabsichtigte, ein aus notleidenden und leistungsgestörten Darlehen bestehendes Kreditportfolio an eine Erwerber-Kapitalgesellschaft mit Bankerlaubnis (die spätere Klägerin und Revisionsbeklagte) gem. § 32 KWG zu veräußern. Da eine unmittelbare Veräußerung der in dem Kreditportfolio enthaltenen Darlehen ohne Zustimmung der Kunden nicht möglich war, erfolgte diese mittelbar: Das Kreditportfolio wurde zunächst durch Ausgliederung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine zu diesem Zweck gegründete GmbH & Co. KG (X-KG) ohne Bankerlaubnis übertragen. Alleinige Kommanditistin der X-KG war die X-AG; die Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH (X-GmbH) wurden ebenfalls durch die X-AG gehalten. Anschließend veräußerte die X-AG den Kommanditanteil an der X-KG und die Geschäftsantei...