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Elektronische Übermittlung von Investitionsabzugsbeträgen
Umsetzung der Pflicht zur Datenfernübertragung durch E-Bilanz und EÜR
Durch das [i]Happe, Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, BBK 7/2016 S. 327 NWB VAAAF-69734 Steueränderungsgesetz 2015 vom hat der Gesetzgeber grundlegende Änderungen zum Investitionsabzugsbetrag vorgenommen. So enthält § 7g EStG für ab 2016 beanspruchte Investitionsabzugsbeträge u. a. die Verpflichtung, die Summe der Abzugsbeträge und der hinzuzurechnenden oder rückgängig zu machenden Beträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Investitionsabzugsbeträge sind jedoch keine Wirtschaftsgüter oder Bilanzposten, sondern außerbilanziell zu berücksichtigende Abzugsbeträge, die den steuerlichen Gewinn mindern. [i]Schmidt, Investitionsabzugsbetrag, Grundlagen NWB FAAAE-44825 Daher stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzung der seit 2016 bestehenden Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der beantragten Investitionsabzugsbeträge. Der Beitrag erläutert, wie die Verpflichtungen zur elektronischen Übermittlung der Abzugsbeträge im Rahmen der E-Bilanz bzw. bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mithilfe der Einnahmen-Überschussrechnung zu erfüllen sind.
Kurz nach Erscheinen des Beitrags veröffentlichte die Finanzverwaltung das zu Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG, Rechtslage a...