Nachweis einer hinreichend konkreten
Investitionsabsicht bei Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags
nach § 7g EStG durch eine Personengesellschaft - hier: Errichtung
einer Photovoltaikanlage durch einen Servicebetrieb
Leitsatz
1. a) Bei der Prüfung der Investitionsabsicht
ist in Jahren vor einer Betriebseröffnung ein besonders strenger
Maßstab anzulegen.
b) Bei einer Personengesellschaft, bei der im Gegensatz
zu einem Einzelunternehmer stets von einem einheitlichen Gewerbebetrieb
auszugehen ist, ist bei Aufnahme eines neuen Tätigkeitsfeldes ebenso
wie bei einer Betriebseröffnung bei der Prüfung der Investitionsabsicht
stets ein besonders strenger Maßstab anzulegen, da auch hier eine
Plausibilitätskontrolle am Maßstab eines bislang verfolgten Betriebskonzepts
nicht möglich ist.
2. Die Erzeugung von Strom
und dessen Verkauf und die Erbringung von Servicedienstleistungen
sind im Regelfall zwei ungleichartige Betätigungen, die bei einem Einzelunternehmen
keinen einheitlichen Gewerbebetrieb bilden würden - anders unter
Umständen im Fall eines Elektronikunternehmens das Photovoltaikanlagen erstellt
- (wird im Einzelnen ausgeführt).
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 2066 Nr. 24 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2017 S. 122 FAAAF-88083
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 13.10.2016 - 4 K 146/15
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