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Übergangskonsolidierung im handelsrechtlichen Konzernabschluss unter Berücksichtigung von E-DRS 30
Abbildung von Statuswechseln bei Konzernunternehmen
Bei der Abbildung von
Statusänderungen von einbezogenen Unternehmen im Konzernabschluss ergeben sich
große Herausforderungen, da gegensätzliche Prinzipien aufeinandertreffen und
abzuwägen sind. Einerseits gibt es für die Abbildung eines neuen Status, etwa
den eines Tochterunternehmens durch Erlangung eines beherrschenden Einflusses,
klare gesetzliche Regeln, andererseits führt deren Anwendung
in
Fällen, in denen das jetzige Tochterunternehmen bereits vorher etwa als
assoziiertes Unternehmen
im Konzernabschluss abgebildet war, zu
einem Widerspruch gegen die Generalnorm des
§ 297 Abs. 2 und 3
HGB. Da es an einer klaren gesetzlichen Aussage zur Lösung
dieser Herausforderung mangelt, hat das DRSC bereits im DRS 4 und nun im am
veröffentlichten – und mit einer Kommentierungsfrist bis
zum versehenen – E-DRS 30
Rechnungslegungsempfehlungen unterbreitet bzw. vorgeschlagen. Die vom DRSC neu
skizzierten Vorgehensweisen im Bereich der Übergangskonsolidierung werden im in
diesem Beitrag verdeutlicht.
Müller/Reinke, Konsolidierung von Tochterunternehmen im Konzernabschluss, NWB QAAAE-90313
Welche Konkretisie...