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Die neuen Grundsätze für die ordnungsgemäße elektronische Buchführung
Bedingte Praxistauglichkeit gegeben
[i]BMF, Schreiben vom 14. 11. 2014 (BStBl 2014 I S. 1450)Durch (BStBl 2014 I S. 1450) hat die Finanzverwaltung umfangreiche Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erlassen. Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte dieses Schreibens in zusammengefasster Form dargestellt [i]Zu den neuen GoBD s. auch Beilage zu BBK 3/2015 NWB KAAAE-83466 sowie auch erörtert, in welchem Umfang die getroffenen Aussagen und Anweisungen für die Praxis tauglich sind. Hinzuweisen ist auch auf das ergänzend zu den GoBD ergangene Schreiben des BMF, in dem es zusammenfasst, wie die Datenträgerüberlassung durch den Steuerpflichtigen im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung zu erfolgen hat.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Grundlagen
[i]Steter Wandel der technischen EntwicklungDie gesetzlichen Grundlagen für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen finden sich im HGB (§§ 238 ff. HGB) sowie insbesondere für die steuerlich relevante Buchführung in den §§ 140 ff. AO. Diese gesetzlichen Grundlagen werden ergänzt durch die zum Teil ungeschriebenen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), die sich – insbesondere be...