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Befristete Arbeitsverhältnisse im Licht der neuen Rechtsprechung
Neue Möglichkeiten zur vertraglichen Gestaltung
Das Recht der befristeten Arbeitsverhältnisse ist seit Langem in der Diskussion. Mehrfache Änderungen des Gesetzgebers, politische Festlegungen in Koalitionsvereinbarungen, gegenläufige Forderungen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften und nicht zuletzt gerichtliche Entscheidungen zeigen die Brisanz und Aktualität des Themas. Derzeit sind es zwei Urteile der obersten Gerichte, die das Befristungsrecht in der Praxis möglicherweise in elementaren Punkten verändern werden. Das NWB YAAAD-90951 für die Fachwelt völlig überraschend den im Rahmen der sachgrundlosen Befristung bestehenden Grundsatz „einmal und nie wieder” aufgegeben und die wiederholte sachgrundlose Befristung bei demselben Arbeitgeber nach einer „Wartezeit” von drei Jahren zugelassen. Der EuGH entschied mit Urteil vom - Rs. C-586/10 NWB CAAAE-09500, dass die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge auch dann durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt sein kann, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend erweist und sogar ständig vorliegt. Im Folgenden werden die für die Praxis wesentlichen Grundsätze des Befristungsrechts dargestellt und die Folgen de...