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Umsatzsteuerliche Organschaft: Organisatorische Eingliederung
Anmerkung zum
[i]BFH-Urteil vom 7. 7. 2011 - V R 53/10 NWB ZAAAD-94169Mit Urteil vom 7. 7. 2011 - V R 53/10 NWB ZAAAD-94169 hat der BFH erneut zu den Anforderungen der organisatorischen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft Stellung genommen. Danach kann eine personelle Verflechtung nicht allein [i]Jacobs, NWB 27/2011 S. 2283durch eine Geschäftsordnung oder eine Geschäftsführungsordnung auf Ebene der Tochtergesellschaft ersetzt werden. Der BFH lässt ausdrücklich offen, ob an der bisherigen [i]Müller/Stöcker, Die Organschaft, NWB Verlag Herne, 8. Auflage 2011, ISBN: 978-3-482-44608-5Rechtsprechung, nach der es für eine organisatorische Eingliederung ausreicht, dass bei der Organgesellschaft eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung ausgeschlossen ist (vgl. z. B. , unter II, 2, m. w. N.), festzuhalten ist oder ob nicht vielmehr eine Möglichkeit zur Willensdurchsetzung gegeben sein muss.
I. Grundsätze der umsatzsteuerlichen Organschaft
1. Allgemeine Voraussetzungen
[i]Voraussetzungen der umsatzsatzsteuerlichen Organschaft gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen eingegliedert ist. Die Eingliederungsvoraussetzung...BStBl 2008 II S. 451