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Aufwand auf inländische Gesellschafterdarlehen
Abzugsfähigkeit von Darlehensaufwendungen de facto ausgeschlossen
Bereits seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens 2001 war streitig, ob die Wertminderung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens auf Gesellschafterebene unter § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG fällt, wenn Anteilseigner eine Körperschaft ist, oder unter § 3c Abs. 2 EStG zu subsumieren ist, wenn Anteilseigner eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft mit natürlichen Personen als Mitunternehmer ist. Durch das JStG 2008 wurde mit Wirkung ab Veranlagungszeitraum 2008 in § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG eine Regelung geschaffen, die die Abzugsfähigkeit von Wertminderungen auf Gesellschafterdarlehen bei Körperschaften nahezu ausschließt. Eine dieser Vorschrift vergleichbare Regelung oder einen Verweis auf § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG enthält § 3c Abs. 2 EStG für Darlehensgewährungen von Personenunternehmen nicht.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Beispiel
[i]Gesellschafter gewähren A-GmbH ein DarlehenAn der A-GmbH sind die X-GmbH, die natürliche Person Y (Anteil im Betriebsvermögen) und die Z-KG (Mitunternehmer sind Kapitalgesellschaften) zu je 1/3 beteiligt. Alle drei Gesellschafter gewähren der A-GmbH zur Deckung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen ein Darlehen (Darlehen 1 bis 3). Durch Absatzschwierigkeiten, die sich in der Zeit nach der Darlehensgewährung eingestellt ...