Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übertragung von Betriebsvermögen bei mehrstöckigen Gesellschaften
Handlungsbedarf wegen der geplanten Abschaffung des sog. Kaskadeneffekts (§ 13a Abs. 8 Nr. 3 ErbStG) durch den Referentenentwurf JStG 2010
Nach langer Diskussion ist zum die Erbschaftsteuerreform 2009 in Kraft getreten (Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – ErbStRG v. , BGBl 2008 I S. 3018). Die ersten Nachbesserungen wurden durch das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. vorgenommen. Diese Änderungen führten u. a. zu Erleichterungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Nun steht mit dem geplanten Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010), dessen Referentenentwurf seit dem vorliegt, eine erneute Änderung des ErbStG bevor. Geplant ist u. a. eine Änderung des § 13a Abs. 8 Nr. 3 ErbStG, aus der eine Verschlechterung der Übertragungsmöglichkeit von Betriebsvermögen bei mehrstöckigen Gesellschaften bzw. Unternehmensbeteiligungen (Holdingstrukturen) durch die Abschaffung des sog. Kaskadeneffekts im Fall der sog. Optionsverschonung (100 % Befreiung) resultiert. Bei geplanten Unternehmensnachfolgen im Zusammenhang mit diesen speziellen Fällen besteht daher nun schneller Handlungsbedarf. Dies soll nachfolgend auf der Grundlage des derzeitigen Referentenentwurfs JStG 2010 näher erläutert werden.