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Rückdeckungsversicherung
A. Allgemeines
Wird eine Lebensversicherung auf das Leben des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers abgeschlossen, so spricht man von einer sog. Rückdeckungsversicherung. Die Rückdeckungsversicherung ist selbst kein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, sondern ein Finanzierungsinstrument im Rahmen unmittelbarer Versorgungszusagen oder Zusagen über eine Unterstützungskasse. Rückdeckungsversicherungen dienen i. d. R. dazu, die biometrischen Risiken Invalidität und Tod/Langlebigkeit im Rahmen der Versorgungszusagen abzudecken (Risikotransfer vom Arbeitgeber auf eine Versicherungsgesellschaft), können (zusätzlich) aber auch als Mittel für eine privatrechtliche Insolvenzsicherung genutzt werden. Bei Eintritt des Versicherungsfalls erhält der Arbeitgeber die Versicherungsleistungen und kann damit seiner Leistungspflicht nachkommen.
Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherung ist der Arbeitgeber (Rückdeckung einer unmittelbaren Versorgungszusage) bzw. die Unterstützungskasse (Rückdeckung einer Zusage über eine Unterstützungskasse).
Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind gemäß § 4 Absatz 4 EStG unter den dort genannten Voraussetzungen Betriebsausgaben. Der Anspruch auf Leistungen ...