Ein Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ist Alleinerziehenden nicht zu gewähren, wenn diese eine Haushaltsgemeinschaft mit weiteren
erwachsenen Kindern bilden, die in Abs. 2 Satz 1 nicht ausdrücklich als entlastungsunschädlich ausgenommen sind.
Die Begrenzung der Entlastungsunschädlichkeit auf Haushaltsgemeinschaften des Steuerpflichtigen nur mit bestimmten erwachsenen
Kindern stellt keinen Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 GG dar.
Ein genereller Ausschluss erwachsener Kinder aus der Gruppe der entlastungsschädlichen „anderen volljährigen Personen„ im
Sinne des § 24b Abs. 2 Satz 1 EStG verstieße gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 414 Nr. 6 INF 2007 S. 49 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 2/2007 S. 82 FAAAC-33575
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 10.11.2006 - 1 K 240/05
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