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BFH Urteil v. - VI R 239/67

Leitsatz

Ehescheidungskosten entstehen einem Steuerpflichtigen grundsätzlich zwangsläufig im Sinne von § 33 EStG, auch wenn die Ehe aus seinem Verschulden geschieden wird. Der VI. Senat hält die Rechtsgrundsätze des Urteils VI 14/54 U vom (BFH 67, 146, BStBl III 1958, 329) aufrecht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
FAAAB-50309

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 23.02.1968 - VI R 239/67

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