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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 341/01

Gesetze: BayKirchStG Art. 1 Abs. 1 GGArt. 4 Abs. 1 GGArt. 20 Abs. 2 GG Art. 140 i.V.m. WRV Art. 136 ff BV Art. 107 Abs. 1 BV Art. 107 Abs. 2 BV Art. 142 ff GG Art. 100 Abs. 1

Kirchensteuererhebung durch die Evang.-Luth. Kirche in Bayern

Freie Religionsausübung

Demokratiegebot

Kirchenartikel der WRV und der BV

Richtervorlage an das BVerfG

Kirchensteuer 1998

Kirchensteuer-Vorauszahlung 1999, 2000, 2001

Leitsatz

Die Befugnis der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Umlagen von ihren Mitgliedern (insbes. Kirchensteuer) zu erheben, verstößt weder gegen Grundrechte des Kirchenmitglieds (insbes. Art. 4 Abs. 1 GG) noch gegen das Demokratiegebot.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAB-09599

Preis:
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Finanzgericht München, Urteil v. 25.02.2002 - 13 K 341/01

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