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Teilentgeltliche Übertragungen vermieteter Grundstücke
Häufige Steuerfallen bei vorweggenommener Erbfolge
In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft gehen potenzielle Erblasser immer häufiger dazu über, Teile ihres Vermögens – insbesondere Immobilienvermögen – bereits zu Lebzeiten auf Abkömmlinge zu übertragen. Bei mehreren potenziellen Erben wird dies regelmäßig zur Folge haben, dass einer der Abkömmlinge das Grundstück übertragen erhält und im Gegenzug potenzielle Miterben auszahlen muss. Bei einer vermieteten Immobilie hat eine derartige teilentgeltliche Übertragung einkommensteuerliche Rechtsfolgen sowohl für den Übertragenden als auch für den Übernehmenden. Um auf beiden Seiten unliebsame einkommensteuerliche Überraschungen zu vermeiden, sollten sich ggf. ergebende Steuerfallen vermieden und Gestaltungsspielräume genutzt werden, worauf nachfolgend im Einzelnen eingegangen wird.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
S. 2664
I. Rechtsfolgen beim Übertragenden
1. Verlust der Einkünfteerzielung
[i]Übergang auf neuen EigentümerÜberträgt der potenzielle Erblasser eine vermietete Immobilie auf einen potenziellen Erben mit der Verpflichtung, weitere potenzielle Miterben auszuzahlen, führt dies beim bisherigen Eigentümer zum Wegfall der Einkünfteerzielung, die nun auf den neu...