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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 1510/16 EFG 2017 S. 1220 Nr. 14

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a, UStG § 3a Abs. 2 S. 1

Kein Vorsteuerabzug eines Künstlers aus den ihm gegenüber im Ausland erbrachten Vermittlungsleistungen, wenn er nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfreie Leistungen erbringt

Leitsatz

1. Aufgrund der Fiktion in § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG richtet sich der Vorsteuerabzug grundsätzlich nach dem Recht des Staates des Leistungsbezugs und nicht nach dem Recht des Staates der Leistungserbringung.

2. Einem Künstler, dessen Leistungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfrei sind, steht kein Vorsteuerabzug aus Vermittlungsleistungen zu, mit denen ihm Auftritte bei ausländischen Veranstaltern vermittelt werden. Denn die künstlerischen Leistungen wären steuerfrei, wenn sie im Inland erbracht würden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1220 Nr. 14
EAAAG-47728

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Sächsisches FG, Urteil v. 15.03.2017 - 2 K 1510/16

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