Investitionsabzugsbetrag: Ausgleich von Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung
Leitsatz
Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags stellt ein Wahlrecht dar, das verfahrensrechtlich bis zum Eintritt der
materiellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung ausgeübt werden kann, auf welche es sich auswirkt.
Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Anschaffung des begünstigten
WG im Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des Abzugsbetrags bereits erfolgt war.
Das Merkmal der „künftigen” Anschaffung ist nach den Verhältnissen zum Schluss des Wj zu beurteilen, für das der Abzugsbetrag
geltend gemacht wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 622 Nr. 11 BBK-Kurznachricht Nr. 6/2014 S. 266 EFG 2014 S. 826 Nr. 10 GStB 2014 S. 114 Nr. 4 GStB 2014 S. 201 Nr. 6 KÖSDI 2014 S. 18833 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2014 S. 658 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2014 S. 229 EAAAE-56417
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 18.12.2013 - 4 K 159/13
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