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ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Komplexe Änderungen durch Neuregelung
[i]Eisele, Erbschaftsteuerreform 2009, NWB Verlag Herne, 2. Aufl., 2009, ISBN: 978-3-482-58642-2Mit Art. 2 des Erbschaftsteuerreformgesetzes v. wurden neben den Bewertungsvorschriften für das Grundvermögen auch diejenigen für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen neu gefasst. Der nachfolgende Beitrag widmet sich dem seit geltenden Regelungsinstrumentarium zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. In die Darstellung fließen dabei die gleich lautenden Ländererlasse – sog. Anwendungserlasse – v. zur Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten sowie von Betriebsvermögenswerten, v. zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie v. zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ein.
I. Verfahrensrechtlicher Kontext
[i]Gesonderte Feststellung von GrundbesitzwertenNach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG) gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft-/Schenkungsteuer (oder eine andere Feststellung i. S. des § 151 BewG) von Bedeutung sind. Hiervon erfasst ist auch der nach § 168 BewG zu ermittelnde Grundbesitzwert für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie ...BStBl 2009 I S. 546