Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen
einer Mutter und ihrem nicht mehr im elterlichen Haushalt lebenden Sohn
Abgrenzung von familienrechtlich geschuldeten
Dienstleistungspflichten des Kindes
Leitsatz
1. Ein Arbeitsverhältnis ist
steuerlich anzuerkennen, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass
zwischen der freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen und ihrem Sohn eine
schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, wonach der Sohn in seiner Freizeit
verschiedene Arbeiten in der Praxis erledigen sollte, dass der Arbeitslohn in
der geltend gemachten Höhe gezahlt wurde und dass der Sohn aufgrund dieser
Vereinbarung tatsächlich Leistungen erbracht hat.
2. Ist das Arbeitsverhältnis so
gestaltet und abgewickelt worden, wie sonst zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer üblich, so sind Zahlungen der Mutter für die Mitarbeit
des nicht mehr im elterlichen Haushalt lebenden Sohnes im Betrieb nicht schon
deshalb vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, weil die Tätigkeiten des
Sohnes nach Art und Umfang noch in den Bereich der familienrechtlich
geschuldeten Dienstleistungspflichten fallen.
Fundstelle(n): EAAAD-22234
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Sächsisches FG, Urteil v. 17.04.2009 - 6 K 1713/05
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