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Änderungen in der Sozialgesetzgebung 2008
Auswirkungen des SGB IV-ÄndG und des II. MEG
Das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. (BGBl 2007 I S. 3024) ist in seinen wesentlichen Teilen am in Kraft getreten. Mit dem SGB IV-Änderungsgesetz werden in mehreren Gesetzen und Verordnungen Vorschriften geändert, die es bei der Personalabrechnung künftig zu beachten gilt; die wichtigsten Änderungen werden im folgenden Beitrag dargestellt. Soweit das Inkrafttreten vom abweicht, wird darauf an der jeweiligen Stelle ausdrücklich hingewiesen. Nicht durch das SGB IV-Änderungsgesetz geregelt, sondern Gegenstand des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes ist eine geänderte Meldevorschrift im Rentenantragsverfahren. Diese Neuerung wird unter IV behandelt.
I. Änderungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
1. Meldungen für privat Krankenversicherte bei Unterbrechung der Entgeltzahlung
Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ist grundsätzlich an das Bestehen einer entgeltlichen Beschäftigung (Ausnahme: Auszubildende) geknüpft. Wird die Entgeltzahlung unterbrochen, z. B. durch unbezahlten Urlaub, dann endet grundsätzlich auch die Sozialversicherungspflicht. § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV sieht dabei für Unterbrechungen ohne den gleich...