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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2883/99 EFG 2002 S. 1390

Gesetze: EStG § 40a Abs. 3

Abgrenzung Fachkräfte - Aushilfskräfte (§ 40a Abs. 3 EStG)

Leitsatz

  1. Der Arbeitnehmer, der von seinen - auch angelernten - Fähigkeiten her in der Lage ist, eine Fachkraft zu ersetzen, und auch an Stelle einer Fachkraft eingesetzt ist, ist selbst Fachkraft i. S. v. § 40a Abs. 3 Satz 3 EStG (Anschluss an , BStBl II 1986, 681).

  2. Wird der Arbeitnehmer nur zu einem ganz untergeordneten Teil (im Streitfall zwischen 11 und 12 %) als Fachkraft eingesetzt, so scheidet eine volle wie auch eine anteilige Qualifikation als Fachkraft aus. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall insgesamt Aushilfskraft.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1136 Nr. 18
EFG 2002 S. 1390
EFG 2002 S. 1390 Nr. 21
EAAAB-12251

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 03.06.2002 - 5 K 2883/99

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