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Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung bei Bauträgern
BFH verwirft Verwaltungsanweisung des BMF
Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung nach Auffassung des BFH ohne Einschränkung geltend machen. Die von der Finanzverwaltung im (BStBl 2017 I S. 1001, Rz. 15a) postulierten Einschränkungen sind demnach rechtswidrig.
Errichtung von Wohnungen ohne Vorsteuerabzug und umsatzsteuerfreier Verkauf
Die Klägerin errichtete in den Streitjahren Gebäude, die sie anschließend ganz überwiegend an Dritte veräußerte. Diese Umsätze unterfielen der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Für die Errichtung der Gebäude bezog sie Bauleistungen von im Inland ansässigen Dritten, die mit der Klägerin übereinstimmend davon ausgingen, dass die Klägerin nach § 13b UStG als Leistungsempfängerin Steuerschuldnerin sei, und ihr Nettorechnungen stellten. Dem ist das Finanzamt gefolgt und setze die Umsatzsteuer entsprechend fest. Hiergegen legte die Klägerin mit der Begründung Einspruch ein, nach dem , BStBl 2014 II S. 128) sei sie nicht Steuerschuldnerin. Das Finanzamt wies den Einspruch jedoch als unbegründet zurück.
Demgegenüber hat...