Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewährung von Preisnachlässen durch Verkaufsagenten/Vermittler
Vertrauensschutz bei abweichend von der geänderten Rechtsprechung behandeltem Sachverhalt
[i]BMF, Schreiben vom 27.2.2015, BStBl 2015 I S. 232 Im vorletzten Jahr gab es abermals eine Kehrtwende in der umsatzsteuerlichen Behandlung von Preisnachlässen, die durch nicht unmittelbar am Leistungsaustausch bzw. in der Leistungskette beteiligte Unternehmer gewährt werden. Da derartige Preisnachlässe in der Praxis häufig anzutreffen sind und nun erneut im Fokus der Finanzverwaltung stehen, untersucht der nachfolgende Beitrag, ob ein Unternehmer auch Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO genießt, wenn er den Preisnachlass irrtümlich weder nach der aufgegebenen noch nach der geänderten Rechtsprechung des BFH behandelt hat. Dies wird anhand von Preisnachlässen, die in der Zentralregulierungsbranche gewährt werden, analysiert, zu denen die Finanzverwaltung umfangreich Stellung genommen hat. Die nachfolgenden Ausführungen sind jedoch auch für Verkaufsagenten, Vermittler (vor allem Handy-Shops, Agenturgeschäfte, Kfz-Händler) sowie sonstige Handelsvertreter, wie z. B. Tankstellenpächter, von Bedeutung, bei denen vergleichbare Preisnachlässe ebenfalls handelsüblich sind. Nach einer Analyse des (BStBl 2015 I S. 232) werden die relevanten Entscheidungen und Erlasse dargestellt, die dazu ...