Zusammenveranlagung im EU-Ausland ansässiger Ehegatten trotz Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG durch
den einzelnen Ehegatten
Leitsatz
1. Auch wenn zwei in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Ehegatten jeweils isoliert für einen Ehegatten gesehen die Voraussetzungen
des § 1 Abs. 3 EStG nicht erfüllen, sind bei der Überprüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG die Einkünfte der Ehegatten
gem. § 1a Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG zusammen zu rechnen und kann sich durch eine Zusammenrechnung der Einkünfte ein Anspruch
der Ehegatten auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und somit auf Zusammenveranlagung ergeben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 10 DStRE 2015 S. 705 Nr. 12 EFG 2015 S. 104 Nr. 2 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2015 S. 122 KÖSDI 2015 S. 19233 Nr. 3 DAAAE-79116
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.06.2014 - 6 K 6279/12
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