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PiR Nr. 6 vom Seite 195

Zweiter Standardentwurf zur Leasingbilanzierung (ED/2013/6)

Dr. Daniel T. Fischer

I. Einführung

Am hat der IASB die überarbeiteten Regelungen zur künftigen Leasingbilanzierung veröffentlicht. Nach den Rückmeldungen zum ersten Standardentwurf aus dem Jahr 2010 haben sich die Standardsetter für eine grundlegende Überarbeitung entschieden, deren Ergebnisse nun in Form des (zweiten) Standardentwurfs Leases (ED/2013/6) (kurz: ED L) vorliegen. Anlass zur Neufassung gab nach Ansicht der Standardsetter hauptsächlich die bisherige Bilanzierung von Operating Lease-Verhältnissen, da die hiermit einhergehenden Rechte und Pflichten nicht in der Bilanz der Leasingnehmer abgebildet werden. Der Informationsgehalt eines IFRS-Abschlusses sei daher unzureichend und stelle im Ergebnis die Vergleichbarkeit von Abschlüssen infrage. Der nun veröffentlichte ED L basiert in wesentlichen Teilen auf den konzeptionellen Grundlagen des ersten Entwurfs. Die Vorschläge der Standardsetter können noch bis zum kommentiert werden.

II. Identifikation von Leasingverhältnissen

Nach ED L 6 handelt es sich bei Leasingverhältnissen um Verträge, die ein zeitlich befristetes Recht zur Nutzung eines Leasinggegenstands (sog. underlying asset) im Austausch für eine Gegen...

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Zweiter Standardentwurf zur Leasingbilanzierung (ED/2013/6)

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